Die Rechtsverhältnisse zwischen Schmid + Bührer AG (nachstehend Lieferant/Verkäufer/Vermieter genannt) und dem Kunden (nachstehend auch Käufer/Mieter genannt) unterstehen vollumfänglich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufs- oder Mietbedingungen des Käufers/Mieters sind gegenüber dem Lieferanten nur anwendbar, wenn sie vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich akzeptiert worden sind.

Geltung
Aufträge werden für Schmid + Bührer AG erst bindend mit Zustellung der schriftlichen Auftragsbestätigung an den Käufer/Mieter. Offerten sind bis zu diesem Zeitpunkt freibleibend.

Preise
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vermerkt, verstehen sich die Preise netto, exkl. MwSt. Die Preise verstehen sich für Lieferungen von Ersatz- und Zubehörteilen mit Versandspesenanteil und von Maschinen und Geräten gemäss schriftlicher Auftragsbestätigung. Die Versand- und Transportversicherung ist Sache des Käufers/Mieters. Der Lieferant behält sich Preisänderungen vor, falls zwischen dem Datum der Bestellung und dem Zeitpunkt der Lieferung Zolltarife, Wechselkurse, Einfuhr- und Umsatzsteuern erhöht oder neue, vom Lieferanten nicht zu verantwortende Steuern und Gebühren eingeführt werden.

Lieferfristen
Die auf der Auftragsbestätigung vereinbarte Lieferfrist gilt unter Vorbehalt, dass nicht unvorhergesehene Ereignisse deren Einhaltung verunmöglichen. Verspätet sich die Lieferung aus Gründen aller Art, verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Die Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Verweigerung der Annahme. Ansprüche gegen den Lieferanten auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Gewährleistung
Für Neumaschinen an beruflich/gewerbliche Käufer ist die Verjährungsfrist frei vereinbar, soweit keine Regelung getroffen worden ist, gilt eine maximale Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Für Neumaschinen an persönlich/familiäre Käufer wird die Gewährleistungsfrist nach schweizerischem Recht geregelt. Unsere Garantie beschränkt sich auf Ersatz oder Reparatur der vom Lieferanten als fehlerhaft anerkannten Teile, der Ersatz weiteren Schadens gilt als gemeinsam wegbedungen. Die Garantiepflicht setzt richtige Handhabung und angemessenen Unterhalt gemäss den Betriebsvorschriften voraus. Sie berechtigt nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Eine Garantiepflicht besteht nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass: ohne unsere Einwilligung Änderungen an von uns gelieferten Maschinen vorgenommen werden. Andere als Original Ersatzteile verwendet wurden. Bei Vornahme von Änderungen von Dritten ohne unsere Zustimmung erlischt die Garantie ganz. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleiss der durch normalen Gebrauch entsteht, sie gilt auch nicht für Verschleissteile. Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung eines Mangels schriftlich beim Lieferanten erhoben worden sind. Die Garantiepflicht erlischt in jedem Fall mit Veräusserung des Vertragsgegenstandes durch den Käufer. Vorbehaltlich nach schweizerischem Recht gewährt der Lieferant für Occasionsgegenstände keine Garantie.

Zahlungsbedingungen
Für die Zahlung gelten die auf der Auftragsbestätigung vereinbarten Bedingungen. Der Kaufpreis ist direkt an Schmid + Bührer AG, Schaffhausen zu bezahlen. Gerät der Käufer/Mieter mit der Zahlung in Verzug, so ist der Lieferant berechtigt, auch ohne Mahnung einen Verzugszins seit Fälligkeit der ausstehenden Zahlungen zu erheben. Zahlungsziele gelten ab vereinbartem Lieferdatum. Wird die abgemachte Auslieferung oder Übergabe der bestellten Maschine durch den Käufer verzögert, ist die Verkäuferin berechtigt, diese am vereinbarten Liefertermin in Rechnung zu stellen. Liegen beim Käufer Betreibungen vor oder befindet er sich im Zahlungsverzug, oder wo es andere Umstände rechtfertigen, kann die Verkäuferin vor Lieferung Sicherstellung oder Barzahlung verlangen. Der Käufer erklärt ausdrücklich, dass auf dem an Zahlung gegebenen Eintauschobjekt keinerlei Ansprüche oder Eigentumsvorbehalte von Drittpersonen bestehen; er trägt die Gefahr für Beschädigung oder Wertverminderung bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Eintauschobjektes.

Versand
Die Sendungen reisen stets auf Kosten und Gefahr des Käufers/Mieters. Schäden oder Fehlen von Einzelteilen an der gelieferten Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von 2 Kalendertagen nach Anlieferung, dem ausführenden Transportunternehmen sowie dem Lieferanten gemeldet werden.

Verrechnung
Der Kaufpreis ist in jedem Fall bei Fälligkeit zu bezahlen; eine Verrechnung irgendwelcher Ansprüche ohne entsprechende schriftliche zusätzliche Vereinbarung ist ausgeschlossen. Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von der Zahlungspflicht gemäss Vertrag.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Lieferant behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für Kaufbestellungen, die zeitlich vor dem Inkrafttreten der geänderten AGB getätigt wurden, gilt auch nach Inkrafttreten der geänderten AGB die bisherigen AGB.

Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtstand und Erfüllungsort ist Schaffhausen – unter Vorbehalt zwingender Abweichungen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.



Ergänzende Miet-Bedingungen
Die nachstehenden Miet-Bedingungen gelten für sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Mietvertrag. Abweichungen davon sind nur gültig, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart worden sind.

Mietobjekt
Der Vermieter überlässt dem Mieter das in den Lieferungsunterlagen bezeichnete Gerät zur Benützung auf Schweizer Zollgebiet. Das Mietobjekt samt Zubehör bleibt während der ganzen Mietdauer ausschliesslich Eigentum des Vermieters. Bei Verschiebung des Mietobjektes von einem Standort zum anderen ist der Vermieter sofort schriftlich zu informieren.

Verwendung
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche Aufbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Vermieters sind strikte einzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, den Wasserstand der Batterie und bei Verbrennungsmotoren den Ölstand wöchentlich zu kontrollieren. Ansonsten wird das Mietgerät durch den Servicedienst des Vermieters betriebsbereit gehalten. Für einen Ausfall bei Störungen, wetterbedingtem Unterbruch etc. gewährt der Vermieter keine Mietpreisreduktion und lehnt jeglichen Anspruch auf Schadenersatz ab. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietgerät einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten.
Bei speziellen Anwendungen, wie Maler-, Schweiss- oder Reinigungsarbeiten mit säurehaltigen Lösungen muss das Gerät zum Schutz abgedeckt werden. Allfällige daraus resultierende Reinigungs- und Instandstellungskosten werden in Rechnung gestellt. Arbeiten mit Spritzbeton oder Sandstrahlen sind nicht gestattet.

Mietdauer
Die Miete beginnt mit dem Tag der Lieferung, bzw. der Abholung des Gerätes durch den Mieter und endet mit dem Eingangsdatum beim Vermieter. Das Mietende ist der Vermieterin mindestens 24 Stunden im Voraus telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Bei Langzeitmieten ab einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate, ausser es gibt spezielle Vereinbarungen zur Kündigungsfrist. Der Vermieter bemüht sich, das Gerät termingerecht und in bestem Zustand abzuliefern. Für allfällige Lieferverzögerungen gewährt der Vermieter keine Mietpreisreduktion. Auftragsänderungen müssen dem Vermieter rechtzeitig bekannt gegeben werden. Allfällige Zusatz-, bzw. Leerfahrten werden in Rechnung gestellt, ebenso wenn das abgemeldete Gerät bei Eintreffen des LKW immer noch im Einsatz steht. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald das Mietgerät dem Mieter zur Verfügung gestellt wird. Der Vermieterin bleibt vorbehalten, an der vereinbarten Mietdauer festzuhalten oder einen Konditionenwechsel bei verkürzter Dauer vorzunehmen. Der Mietpreis richtet sich nach dem jeweils gültigen Miettarif der Vermieterin und gilt für die vereinbarte Zeitdauer bei einem einschichtigen Betrieb von max. 9 Stunden pro Tag, ohne Samstag und Sonntag. Bei mehrschichtigem Betrieb ist ein Zuschlag zum vereinbarten Mietpreis zu entrichten. Wochenend- und Feiertagseinsätze werden zusätzlich berechnet und sind der Vermieterin im Voraus zu melden. Der Mietpreis ist auch dann für die ganze Mietdauer geschuldet, wenn die normale Betriebszeit nicht voll ausgenützt wird, das Mietobjekt bei der Vermieterin zur Verfügung stand oder das Mietobjekt vor Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird.

Leistungsumfang der Firma Schmid + Bührer AG
Während der Vertragslaufzeit führt die Schmid + Bührer AG alle anfallenden Wartungsarbeiten und Reparaturen aus. Sämtliche Öle, Schmierstoffe und Ersatzteile werden durch die Schmid + Bührer AG gestellt. Die ordnungsgemäss Entsorgung der Altteile übernimmt die Schmid + Bührer AG.

Leistungsumfang der Mieterin
Die Pflege und Reinigung der Stapler, zusätzliche routinemässige Überprüfung am Anfang einer Schicht gemäss Betriebsanleitung. Die regelmässige Ladung der Batterien und Korrektur der Elektrolytstände.

Gewaltschäden
Aufwendungen für Schäden, die an Geräten durch unsachgemässe Benutzung, Behandlunng, fahrlässige Bedienung, Benutzung durch Unbefugte oder Fahrlässigkeit und Gewalteinwirkung entstehen sowie Beseitigung von Schäden, welche durch fehlende Pflege und fehlenden Tageskontrollen durch den Betreiber entstehen, werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet.

Mietzins
Der Mietzins gilt für die vereinbarte Zeitdauer bei einem einschichtigen Betrieb von max. 9 Std./Tag, ohne Samstag und Sonntag. Mehrschichtiger Betrieb, Wochenend- und Feiertagseinsätze werden zusätzlich berechnet und sind dem Vermieter im Voraus zu melden. Im vereinbarten Mietzins sind die Transport- und Treibstoffkosten, sowie eine allfällige Reinigung nicht inbegriffen.

Vertragsauflösung
Das Mietverhältnis endet unverzüglich und ohne ausdrückliche Kündigung seitens Schmid + Bührer AG: Wenn der Mieter der Schmid + Bührer AG falsche Angabe macht. Im Falle des Zahlungsverzuges oder der Eröffnung des Konkurses. In jedem Fall der Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter zur unverzüglichen Rückgabe des Fahrzeuge verpflichtet, darüber hinaus hat die Schmid + Bührer AG das Recht, dass Fahrzeug zu behändigen, selbst wenn es sich auf Privatgrund befindet. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters. 

Versicherung
Die Versicherung der Mietmaschinen ist Sache des Mieters.

Änderungen Miet-Bedingungen
Der Vermieter behält sich vor, die Allgemeinen Miet-Bedingungen jederzeit zu ändern. Für Mietverträge, die zeitlich vor dem Inkrafttreten der geänderten AGB getätigt wurden, gilt auch nach Inkrafttreten der geänderten Miet-Bedingungen die bisherigen Miet-Bedingungen.

Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtstand und Erfüllungsort ist Schaffhausen – unter Vorbehalt zwingender Abweichungen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.